Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen von CMG Pro­duk­tio­nen, Cor­du­la Maria Grahl, Strup­pe­ner Stra­ße 26, 01259 Dres­den, E‑Mail: service@​grahlfoto.​de (nach­fol­gend „Auf­trag­neh­mer“) gegen­über sei­nen Kun­den (nach­fol­gend „Auf­trag­ge­ber“)

1. Allgemeines

1.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen gel­ten für Ver­trä­ge, die zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und dem Auf­trag­neh­mer unter Ein­be­zie­hung die­ser AGB geschlos­sen werden.

1.2 Soweit neben die­sen AGB wei­te­re Ver­trags­do­ku­men­te oder ande­re Geschäfts­be­din­gun­gen in Text- oder Schrift­form Ver­trags­be­stand­teil gewor­den sind, gehen die Rege­lun­gen die­ser wei­te­ren Ver­trags­do­ku­men­te im Wider­spruchs­fal­le den vor­lie­gen­den AGB vor.

1.3 Von die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chen­de AGB, die durch den Auf­trag­ge­ber ver­wen­det wer­den, erkennt Auf­trag­neh­mer – vor­be­halt­lich einer aus­drück­li­chen Zustim­mung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auf­trag­neh­mer erbringt als selb­stän­di­ger Unter­neh­mer fol­gen­de Leis­tun­gen gegen­über dem Auftraggeber:

Foto­gra­fie

2.2 Der spe­zi­fi­sche Leis­tungs­um­fang ist Gegen­stand von Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Auf­trag­neh­mer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auf­trag­neh­mer erbringt die ver­trags­ge­mä­ßen Leis­tun­gen mit größt­mög­li­cher Sorg­falt und Gewis­sen­haf­tig­keit nach dem jeweils neu­es­ten Stand, neu­es­ten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auf­trag­neh­mer ist zur Erbrin­gung der ver­trags­ge­mäß geschul­de­ten Leis­tun­gen ver­pflich­tet. Bei der Durch­füh­rung sei­ner Tätig­keit ist er jedoch etwa­igen Wei­sun­gen im Hin­blick auf die Art der Erbrin­gung sei­ner Leis­tun­gen, den Ort der Leis­tungs­er­brin­gung eben­so wie die Zeit der Leis­tungs­er­brin­gung nicht unter­wor­fen. Er wird jedoch bei der Ein­tei­lung der Tätig­keits­ta­ge und bei der Zeit­ein­tei­lung an die­sen Tagen die­se selbst in der Wei­se fest­le­gen, dass eine opti­ma­le Effi­zi­enz bei sei­ner Tätig­keit und bei der Rea­li­sie­rung des Ver­trags­ge­gen­stan­des erzielt wird. Die Leis­tungs­er­brin­gung durch den Auf­trag­neh­mer erfolgt ledig­lich in Abstim­mung und in Koor­di­na­ti­on mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auf­trag­ge­ber, die von ihm zum Zwe­cke der Leis­tungs­er­fül­lung zur Ver­fü­gung zu stel­len­den Infor­ma­tio­nen, Daten und sons­ti­gen Inhal­te voll­stän­dig und kor­rekt mit­zu­tei­len. Für Ver­zö­ge­run­gen und Ver­spä­tun­gen bei der Leis­tungs­er­brin­gung, die durch eine ver­spä­te­te und not­wen­di­ge Mit- bzw. Zuar­beit des Kun­den ent­ste­hen, ist der Auf­trag­neh­mer gegen­über dem Kun­den in kei­ner­lei Hin­sicht ver­ant­wort­lich; die Vor­schrif­ten unter der Über­schrift „Haftung/​Freistellung“ blei­ben hier­von unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Ver­gü­tung wird indi­vi­du­al­ver­trag­lich vereinbart.

4.2 Die Ver­gü­tung ist nach der Leis­tung der Diens­te zu ent­rich­ten. Ist die Ver­gü­tung nach Zeit­ab­schnit­ten bemes­sen, so ist sie nach dem Ablauf der ein­zel­nen Zeit­ab­schnit­te zu ent­rich­ten (§ 614 BGB). Bei auf­wands­be­zo­ge­ner Abrech­nung ist der Auf­trag­neh­mer vor­be­halt­lich abwei­chen­der Ver­ein­ba­run­gen berech­tigt, die erbrach­te Leis­tun­gen monat­lich abzurechnen.

4.3 Der Auf­trag­neh­mer stellt dem Auf­trag­ge­ber nach Erbrin­gung der Leis­tun­gen eine Rech­nung per Post oder per E‑Mail (z​.​B. als PDF). Die Ver­gü­tung ist inner­halb von 14 Tagen nach Zugang der Rech­nung zur Zah­lung fällig.

5. Haftung /​ Freistellung

5.1 Der Auf­trag­neh­mer haf­tet aus jedem Rechts­grund unein­ge­schränkt bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit, bei vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, auf­grund eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit dies­be­züg­lich nichts ande­res gere­gelt ist oder auf­grund zwin­gen­der Haf­tung. Ver­letzt der Auf­trag­neh­mer fahr­läs­sig eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, sofern nicht gemäß vor­ste­hen­dem Satz unbe­schränkt gehaf­tet wird. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, die der Ver­trag dem Auf­trag­neh­mer nach sei­nem Inhalt zur Errei­chung des Ver­trags­zwecks auf­er­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­trau­en darf. Im Übri­gen ist eine Haf­tung des Auf­trag­neh­mers aus­ge­schlos­sen. Vor­ste­hen­de Haf­tungs­re­ge­lun­gen gel­ten auch im Hin­blick auf die Haf­tung des Auf­trag­neh­mers für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Vertreter.

5.2 Der Auf­trag­ge­ber stellt den Auf­trag­neh­mer von jeg­li­chen Ansprü­chen Drit­ter frei, die gegen den Auf­trag­neh­mer auf­grund von Ver­stö­ßen des Kun­den gegen die­se Ver­trags­be­din­gun­gen oder gegen gel­ten­des Recht gel­tend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Ver­trags­dau­er und die Fris­ten zur ordent­li­chen Kün­di­gung ver­ein­ba­ren die Par­tei­en individuell.

6.2 Das Recht bei­der Par­tei­en zur frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auf­trag­neh­mer hat alle ihm über­las­se­nen Unter­la­gen und sons­ti­gen Inhal­te nach Ver­trags­be­en­di­gung unver­züg­lich nach Wahl des Kun­den zurück­zu­ge­ben oder zu ver­nich­ten. Die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts dar­an ist aus­ge­schlos­sen. Elek­tro­ni­sche Daten sind voll­stän­dig zu löschen. Aus­ge­nom­men davon sind Unter­la­gen und Daten, hin­sicht­lich derer eine län­ge­re gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jewei­li­gen Auf­be­wah­rungs­frist. Der Auf­trag­neh­mer hat dem Unter­neh­men auf des­sen Ver­lan­gen die Löschung schrift­lich zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auf­trag­neh­mer wird alle ihm im Zusam­men­hang mit dem Auf­trag zur Kennt­nis gelan­gen­den Vor­gän­ge streng ver­trau­lich behan­deln. Der Auf­trag­neh­mer ver­pflich­tet sich, die Geheim­hal­tungs­pflicht sämt­li­chen Ange­stell­ten und /​ oder Drit­ten, die Zugang zu den ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Infor­ma­tio­nen haben, auf­zu­er­le­gen. Die Geheim­hal­tungs­pflicht gilt zeit­lich unbe­grenzt über die Dau­er die­ses Ver­tra­ges hinaus.

7.2 Der Auf­trag­neh­mer ver­pflich­tet sich, bei der Durch­füh­rung des Auf­trags sämt­li­che daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten – ins­be­son­de­re die Vor­schrif­ten der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des CISG.

8.2 Soll­te eine Bestim­mung die­ser AGB unwirk­sam sein oder wer­den, so wird die Gül­tig­keit der AGB im Übri­gen hier­von nicht berührt.

8.3 Der Auf­trag­ge­ber wird den Auf­trag­neh­mer bei der Erbrin­gung sei­ner ver­trags­ge­mä­ßen Leis­tun­gen durch ange­mes­se­ne Mit­wir­kungs­hand­lun­gen, soweit erfor­der­lich, för­dern. Der Auf­trag­ge­ber wird ins­be­son­de­re dem Auf­trag­neh­mer die zur Erfül­lung des Auf­trags erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen und Daten zur Ver­fü­gung stellen.

8.4 Sofern der Auf­trag­ge­ber Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist oder kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat, ver­ein­ba­ren die Par­tei­en den Sitz des Auf­trag­neh­mers als Gerichts­stand für sämt­li­che Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trags­ver­hält­nis; aus­schließ­li­che Gerichts­stän­de blei­ben hier­von unberührt.

8.5 Der Auf­trag­neh­mer ist berech­tigt, die­se AGB aus sach­lich gerecht­fer­tig­ten Grün­den (z. B. Ände­run­gen in der Recht­spre­chung, Geset­zes­la­ge, Markt­ge­ge­ben­hei­ten oder der Geschäfts- oder Unter­neh­mens­stra­te­gie) und unter Ein­hal­tung einer ange­mes­se­nen Frist zu ändern. Bestands­kun­den wer­den hier­über spä­tes­tens zwei Wochen vor Inkraft­tre­ten der Ände­rung per E‑Mail benach­rich­tigt. Sofern der Bestands­kun­de nicht inner­halb der in der Ände­rungs­mit­tei­lung gesetz­ten Frist wider­spricht, gilt sei­ne Zustim­mung zur Ände­rung als erteilt. Wider­spricht er, tre­ten die Ände­run­gen nicht in Kraft; Auf­trag­neh­mer ist in die­sem Fall berech­tigt, den Ver­trag zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Ände­rung außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Die Benach­rich­ti­gung über die beab­sich­tig­te Ände­rung die­ser AGB wird auf die Frist und die Fol­gen des Wider­spruchs oder sei­nes Aus­blei­bens hinweisen.

9. Informationen zur Verbraucherschlichtung

Der Anbie­ter ist nicht bereit oder ver­pflich­tet, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teilzunehmen.

Unse­re E‑Mail-Adres­se ent­neh­men Sie der Über­schrift die­ser AGB.

Nach oben scrollen